Verschiedene Heilpraktiker-Ausbildungen
Erlernen Sie das Wissen in Theorie und Praxis rund um den Beruf des Heilpraktikers. Im Heilpraktikergesetz ist die „berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ geregelt. Damit Sie die Zulassung vom Gesundheitsamt erhalten, ist eine amtsärztliche, schriftliche und mündliche Prüfung erforderlich. Mittlerweile wird von den Prüflingen erwartet, dass sie mindestens ein naturheilkundliches Verfahren nachweislich erlernt haben. Die amtsärztliche Überprüfung findet jährlich im März und Oktober statt. Die Teilnahme an der Prüfung beim Gesundheitsamt erfordert eine rechtzeitige, schriftliche Anmeldung.
Wir bereiten Sie mit folgenden Ausbildungen auf die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt vor:
- Heilpraktiker Human
- Heilpraktiker Psychotherapie
- Heilpraktiker Physiotherapie
Nach Bestehen der amtsärztlichen Prüfung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Denn die Erfahrung zeigt, dass frische Heilpraktiker gerne noch eine gewisse Zeit betreut werden möchten, gerade wenn es um Selbständigkeit geht. Hier kommt Ihnen unser großes Netzwerk zugute.